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Geldstrafe bei Cannabisbesitz in NRW: Was Sie wissen sollten

Lukas Fuchs vor 1 Monat in  Recht 3 Minuten Lesedauer

In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist der Besitz von Cannabis nach wie vor illegal. Viele Menschen fragen sich jedoch, welche Konsequenzen sie bei einem Verstoß gegen dieses Gesetz erwarten müssen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Geldstrafe bei Cannabisbesitz in NRW.

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Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen

In Nordrhein-Westfalen ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) maßgeblich für die Regelungen zu Cannabis. Der Besitz, Anbau oder Handel mit Cannabis ist illegal, es gibt jedoch besondere Regelungen in Bezug auf geringe Mengen und die Handhabung durch die Polizei.

Was gilt als geringe Menge?

In NRW wird eine geringe Menge Cannabis für den Eigenbedarf in der Regel mit bis zu 10 Gramm definiert. Der Besitz solcher Mengen wird unter bestimmten Umständen nicht strafrechtlich verfolgt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die rechtliche Einschätzung variieren kann, insbesondere wenn es zu anderen Straftaten kommt oder Beschwerden Dritter vorliegen.

Geldstrafe bei Cannabisbesitz

Wenn Sie mit einer Menge Cannabis erwischt werden, die über der festgelegten geringen Menge liegt oder wenn die Umstände des Vorfalls nicht die Voraussetzungen für eine Einstellungsverfügung erfüllen, können Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Die Höhe dieser Geldstrafe kann variieren, abhängig von der Menge der beschlagnahmten Substanz und der Vorgeschichte des Beschuldigten.

Typische Geldstrafen

In NRW können Geldstrafen für den Besitz von Cannabis nennenswert variieren:

  • Bei Besitz bis 10 Gramm: In vielen Fällen wird der Schwerpunkt auf eine unterlassene Verfolgung gelegt, insbesondere bei Ersttätern.
  • Bei Besitz zwischen 10 und 30 Gramm: Hier müssen Betroffene häufig mit einer Geldstrafe von 100 bis 300 Euro rechnen.
  • Bei Besitz von mehr als 30 Gramm: Die Geldstrafen steigen erheblich. Hier kann es zu Einzahlungsbeträgen von 300 Euro und mehr oder sogar zu weiteren rechtlichen Konsequenzen kommen.

Berücksichtigung von Wiederholungstätern

Für Wiederholungstäter gelten strengere Maßnahmen. Wenn jemand bereits zuvor wegen Cannabisbesitz verurteilt wurde, kann die Geldstrafe höher ausfallen. In schweren Fällen kann dies auch eine Freiheitsstrafe zur Folge haben.

Die Rolle der Polizei

Die Polizei hat in NRW einen gewissen Ermessensspielraum, um bei geringfügigen Verstößen eine Geldstrafe zu vermeiden. Oftmals kann eine verwaltungsrechtliche Ahndung erfolgen, anstelle eines Strafverfahrens. So kann die Polizei entscheiden, ob sie den Vorfall als geringfügig einstuft und keine weitere rechtlichen Schritte unternimmt.

Rechtsmittel und Vorgehen

Falls Sie eine Geldstrafe erhalten, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der auf Betäubungsmittelrecht spezialisiert ist. Der Anwalt kann Ihnen helfen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und Ihre Chancen auf eine Reduzierung der Strafe zu prüfen.

Fazit: Geldstrafe bei Cannabisbesitz in NRW

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Besitz von Cannabis in NRW weiterhin rechtlich problematisch ist, auch wenn es einige Toleranzen bei geringen Mengen gibt. Bei einer Geldstrafe ist es entscheidend, die genaue Umstände des Vorfalls zu berücksichtigen. Informieren Sie sich über Ihre Optionen und zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen, um das Beste aus Ihrer Situation zu machen.

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